Clemens Gleichs Fahrschule: (rechts) Überholen

Vater Staat hat eine Vielzahl von Möglichkeiten vorgesehen, wie der moderne Motorradfahrer auf der rechten Spur an Schleichern links von ihm vorbeikommt. Ich betreibe hier wichtige Aufklärungsarbeit.

Die Geschichte des Überholvorgangs ist eine Geschichte voller OB-Tampons, an die sich in der Fahrschule deshalb offenbar keiner so recht rantraut, aus Angst vor dreckigen Fingern. Anders kann ich mir nicht erklären, warum so wenig rechts überholt wird. Vergessen wir den Überholvorgang, wie er in der Fahrschule gelehrt wird, den kennt ja jeder: Hupen, blinken, ausscheren, fluchen, wieder einscheren, fluchen, wieder ausscheren, diesmal ohne Blinker oder Hupe, Vollgas, fluchen, fluchen, fluchen, einscheren, fluchen, blinken. Soweit die Autovariante. Auf dem Motorrad geht es kürzer: GAAAS auf, Gas zu, fertig. Dieses Überholen wird in jeder Fahrschule gelehrt, das sitzt, glaube ich. Deshalb sprechen wir heute lieber vom rechts Überholen, und zwar vom rechts Überholen, das offenbar zweifelhaft ist, nicht von dem, das alle sichtlich verstehen mit rechts an Strabas und Abbiegern vorbeiziehen.

Dazu müssen wir leider in den Dschungel des deutschen Rechtssystems herabtauchen, so tief, wie sich nicht einmal die Polizei hineintraut. Zunächst eine kleine Aufklärung: „Vorbeifahren“ gibt es nur an haltenden oder parkenden Fahrzeugen. Wenn ein Fahrzeug steht, weil es wartet (deutsches Rechtssystem, du Schelm!), dann ist das bereits Überholen, kein Vorbeifahren. An der Ampel vorne anstellen beinhaltet daher stets eine Reihe von Überholvorgängen, um nur ein Beispiel zu nennen, und Vorbeifahren ist für unsere Betrachtung somit irrelevant. Wer Hilfe dabei braucht, an einem parkenden Fahrzeug vorbeizukommen, sollte das hier nicht lesen, sondern mir gleich seinen Führerschein schicken zur fachgerechten Entsorgung. Relevant ist jedoch der Verkehr innerorts. Ich zitiere StVO §7 Abs 3:

Innerhalb geschlossener Ortschaften – ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330.1) – dürfen Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden.

In einer Sprache, die man versteht: In jedem Ort darf man rechts überholen, so viel man will, wenn es eine passende Fahrspur dafür gibt. Hierbei dachte Vater Staat ganz besonders an Motorradfahrer, denn die können auf vielen Straßen problemlos rechts ihre eigene Spur aufmachen, um auf ihr zu überholen. Eine besondere Ermutigung für Fahrer kleinervolumiger Motorräder wie Triumph Street Triple oder Kawasaki ZX-6R spricht StVO §5 Abs 8 aus:

Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Rad Fahrende und Mofa Fahrende die Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen.

Breitkoffer-BMWs sollen sich also lieber links vorbeidrücken und die Spur rechts der Dosen nach vorne an die Ampelstartlinie den hubraumschwächeren Verkehrsteilnehmern überlassen. Das ist der Grundsatz vom sozialen Fahren.

Doch kommen wir zum Verkehr außerorts. Auch dort gibt es viele, vom Staat explizit vorgesehene Vorschläge, rechts zu überholen statt links, wie es der Standard (StVO § 5 Abs 1) vorsieht. Das wohl bekannteste Beispiel ist die Autobahnauffahrt. Dort dürfen Beschleunigende erstens den Autobahnverkehr links von ihm rechts überholen, um sich einzufädeln, und zweitens dürfen sie ihren Überholvorgang auf dem Standstreifen fortsetzen, weil ein Anhalten auf der Autobahn stets sehr gefährlich ist. Wer auf dem Beschleunigungsstreifen anhält, macht ALLES falsch und ist ein schlechter Mensch. Richtig geht es so: Aus der Kurve voll herausbeschleunigen, auf dem Beschleunigungsstreifen voll durchladen und nach zehn bis zwanzig Fahrzeugen mit ausreichendem Sicherheitsabstand links einscheren. Fahrtrichtungsanzeiger nicht vergessen.

Dergestalt sozialkonform in den Autobahnverkehr einsortiert stellt sich meistens gleich das nächste Problem: Die komplette linke Spur ist dicht mit einer Kolonne von Kombis, die mit 190 km/h dahinkriecht. Auch hier hält die Straßenverkehrsordnung im Paragraph 7 eine Antwort bereit:

(2) Ist der Verkehr so dicht, dass sich auf den Fahrstreifen für eine Richtung Fahrzeugschlangen gebildet haben, darf rechts schneller als links gefahren werden.

(2a) Wenn auf der Fahrbahn für eine Richtung eine Fahrzeugschlange auf dem jeweils linken Fahrstreifen steht oder langsam fährt, dürfen Fahrzeuge diese mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und mit äußerster Vorsicht rechts überholen.

Wie üblich in der Gesetzgebung ist das absichtlich weich formuliert, damit fallweise entschieden werden kann. Das am häufigsten zitierte Urteil zu diesem Gesetz hat sich für 80 km/h mit 20 km/h maximaler Differenzgeschwindigkeit entschieden. Das Urteil ist damit eindeutig veraltet. Höhere Motorleistungen und bessere Fahrwerke machen es für mich wichtig, dass es mal ein paar neu verhandelte Urteile zur Orientierung gibt, die dreistellige Beträge mit einer 2 vorne ausweisen. Wer links keine 200 fährt, kann mit Fug und Recht als „langsam“ im Sinne dieses Gesetzes bezeichnet werden. Die „äußerste Vorsicht“ ist bei jedem Motorradfahrer ohnehin gegeben, weil bei einem Fehler seine eigene Haut dran ist statt ein bisserl Blech von irgendwem, das irgendwer per Versicherung zahlt.

Bei all dieser motorradfreundlichen Gesetzgebung fällt auf, dass ein großer Punkt klaffend offen steht wie eine ungesund gewaltsam geweitete Porno-Körperöffnung: der Konflikt zwischen Rechtsfahrgebot und Linksschleichern auf mindestens dreispurigen Fahrbahnen. Theoretisch müsste ein Auto, das sozialkonform rechts fährt, bei einem Dauerlinksschleicher das tun: abbremsen, blinken, über zwei Fahrspuren nach links ziehen und dort warten, bis der Trottel irgendwann aufwacht. Diese rein theoretische Beschreibung zeigt deutlich, dass so ein Verhalten nicht nur psychologisch unmöglich ist, sondern auch gefährlich und dumm. Die Autolobby soll eine explizite Änderung anstrengen, in der eine Zwischenspur eine Legitimation der rechts Überholens ist, denn wir erinnern uns: Motorradfahrer dürfen stets neue Spuren eröffnen sofern sie schmal genug sind, um Körperkontakt weitgehend zu vermeiden. Oder noch besser: Sie sollen wie in den USA den Quatsch mit dem links Überholen als Standard komplett abschaffen. Das Gas ist immerhin generell rechts. Das Überholen sollte es als Option auch sein.

Kommentare:

ältere
  • Der-Alte Griesgram meinte am 22. November 2013 um 10:58:

    Mit 200 ist man schon schnell? Oh.

    • Clemens Gleich meinte am 22. November 2013 um 11:03:

      Nein. Aber wir sind uns doch einig, dass man unter 200 als „langsam“ im Sinne der StVO bezeichnet werden kann, oder?

  • Dirk Klatt meinte am 22. November 2013 um 11:35:

    …richtig klasse finde ich in diesem Zusammenhang die Oberlehrer, die bei Vorschrift einer limitierten Höchstgeschwindigkeit – sagen wir 120km/h – konsequent – meist in einer Biederbüchse – exakt mit diesem Tempo die rechte Spur okkupieren ….hier wird dann links überholen zur Bürgerpflicht …mein Tipp zum Thema wäre das Hörbuch „Christoph Maria Herbst liest die StVO“ ….hiermit lässt sich auch der all abendliche Feierabendstau recht kurzweilig und dabei lehrreich gestalten ….

  • Dirk Klatt meinte am 22. November 2013 um 11:38:

    ….man sehe mir meine Links-Rechts-Schwäche nach …natürlich vice versa…ich sag ja. ich brauch eine Korrekturfunktion …

  • Bla meinte am 22. November 2013 um 11:59:

    Ich brauch dringend ‘n schnelles Mopped, um außerorts mit 200+ legal rechts überholen zu können. Aber wenigstens innerorts mach‘ ich mit meinem kleinen Moped aka Alp schon alles richtig. Puh.

  • Bla meinte am 22. November 2013 um 12:00:

    Dein Blog korrigiert einzelne ‚ lustig von oben nach unten ‚.

  • Clemens Gleich meinte am 22. November 2013 um 12:28:

    @Bla: Ja das ist die Anführungszeichenaustauschdings. Das geht bestimmt besser, ich schraube gelegentlich mal dran.

  • mito meinte am 22. November 2013 um 13:52:

    Schade das du mit der Duke nie bei 200 rechts überholen kannst…

    • Clemens Gleich meinte am 22. November 2013 um 14:55:

      @mito: Das ist tatsächlich eine große Tragik. Ich brauch einfach die Super Duke.

  • suzischinder meinte am 25. November 2013 um 6:49:

    der verweis auf die USA ist nicht verkehrt – zwei dinge sollten für den vergleich aber berücksichtigt werden: geregelte höchstgeschwindigtkeit i.d.r. 55 – 65 mls/h und die aufforderung zum „keep your lane“ oder so ähnlich – läuft meistens recht entspannt;
    bei uns sind aber viele bereit, für eine wagenlänge vorsprung ihr leben zu opfern;
    @ klatt: über oberlehrer auf der bahn könnte man ganze enzyklopädien abfassen;

  • fiep meinte am 1. Dezember 2013 um 23:33:

    Einspruch, der Verweis auf die USA ist massiver Kaese
    nur fuer den Fall, dass der Grossdeutsche Buerger es noch nicht mitgekriegt hat ist rechts Vorbeifahren in USA nur auf Strassen mit mindestens zwei Fahrspuren je Richtung und baulicher Trennung der Spuren fuer unterschiedliche Fahrtrichtungen
    plus „keep right except to pass“ woran sich natuerlich kein Aas haelt
    dann kocht auch noch jeder Staat sein eigenes Sueppchen, Beispiel: in sunny California zB ist lane splitting (mehrere Fahrzeuge nebeneinander auf einer Fahrspur aka auf einer Spur vorbeidraengeln) explizit erlaubt, Ueberschreiten der zulaessigen Hoechstgeschwindigkeit gbt es ‚zero tolerance‘, in Georgia andererseits ist lane splitting absolutes no-no, Geschwindigkeitsbeschraenkung werden je nach County erst ab 10 oder 15 Meilen ‚over‘ geahndet

    „geregelte höchstgeschwindigtkeit i.d.r. 55 – 65 mls/h und die aufforderung zum „keep your lane“ oder so ähnlich – läuft meistens recht entspannt“
    aus welchem schlechten Film hast DIE Erkenntnis? muss ein Science Fiction gewesen sein

  • Das Recht des Stärkeren auf deutschen Strassen | kettenritzel.cc meinte am 26. Dezember 2013 um 10:58:

    […] Clemens sagt euch, wann ihr rechts überholen dürft. […]

  • Operation Frozen Arrow: Tag 3 | moppedfahren meinte am 20. März 2014 um 19:44:

    […] Das klappt hier im Westen ja wenigstens manchmal besser. Ich erinnerte mich im Ausgleich an Clemens Gleichs Fahrschule. Und an Riesenslalom. So gings. Rund 30km vor dem Zwischenziel stelle ich fest, dass ich ziemlich […]

  • Das Recht des Stärkeren auf deutschen Strassen • Kettenritzel.cc meinte am 10. Oktober 2023 um 15:12:

    […] Clemens sagt euch, wann ihr rechts überholen dürft. […]

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