Lärmblitz

Der Lärm-Blitzer wird entwickelt. Es gibt übrigens bereits Grenzwerte für Motorräder und Sportautos auf der Straße. Es sind dieselben wie für alle Fahrzeuge ihrer jeweiligen Klasse.

Lärm-Blitzanlage in Genf

Kommentare:

ältere
  • Volker meinte am 26. April 2019 um 18:42:

    Wow! Geniestreich! Wie gut, daß der Qualitätsjournalist der ARD bekennt, das sei technisch gar nicht so leicht hinzukriegen.

    Allerdings nicht aus dem Grund, daß man den Lärm nicht einzelnen Fahrzeugen zuordnen kann (Rechercheempfehlung: „Messsystem zur ortsaufgelösten Schallfeldmessung“, P. Horn et al). Sondern daß es für Bedingungen abseits einer schalltoten Prüfstrecke und präzise montierter Meßmikrofone gegenwärtig keinerlei – ich wiederhole: KEINERLEI praxisrelevante Auflagen für die Lärmemission von Kraftfahrzeugen innerhalb des Geltungsbereichs der EU-Homologation gibt.

    Oder will mir der Lärmblitzer evtl. über die Schulter schauen, ob ich gerade den vorgeschriebenen dritten Gang eingelegt habe, während ich die beliebte 50km/h-Vollgasbeschleunigung mache? Vielleicht bin ich auch versehentlich auf den Killschalter gekommen (der bei manchen Krädern in gefährlicher Nähe zum Blinker liegt) und habe eine mördermäßige Fehlzündung produziert? 1000€ Geldstrafe, 3 Flens und 1 Monat?

    Es mag ehrenwert sein, wenn sich die Schweizer Lärmliga aufpudelt und 80dB(A) als oberes Limit verlangt (warum zur Hölle eigentlich nur für Sportwagen und Motorräder?). Ungefähr so ehrenwert wie naiv. Wie laut ist wohl ein VW UP! 1.0 TSI, wenn er im ersten Gang am Drehzahlbegrenzer mit 6500U/min die Meßstrecke passiert?

    Das Problem steckt tiefer, nämlich in den Köpfen der Menschen. Solange es Klappenauspuffanlagen, pupsende Doppelkupplungsgetriebe und Sport-Plus-Modi gibt, wo die Motorelektronik Fake-Zwischengas gibt und im Schiebebetrieb künstliche Fehlzündungen generiert um den Spaß am „Fahrerlebnisplatz“ zu erhöhen, ist das doch alles die reine Don-Quijote-Nummer.

    Aber vielleicht schafft die Bundesregierung tatsächlich die gesetzlichen Grundlagen im Bußgeldkatalog, daß am Kesselberg statt VZ 276 und 274-55 irgendwann mal (zusätzlich) „80dB(A)“ steht. Dann bestimmt die EU zusätzlich zu 1001 Assistenzsystemen noch einen Lärmtacho und der Drops ist gelutscht.

    Oder es friert vorher die Hölle ein. Nichtmal die Sache mit dem Realverbrauch und den Realemissionen kriegen die hohen Herren hin.

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