Ye shall be as children

Mountainbiker fratzt sich und verklagt dann die Gemeinde. Es braucht zwei Instanzen und gut zureden, dass er weiterhin chancenlos ist, um vor Gericht zu klären, was vergleichsweise eindeutig ins deutsche Recht geschrieben wurde: Du betrittst einen Wald auf eigene Gefahr. Es gibt kein Recht auf Schilder „Vorsicht, Baum!“.

Mich beschäftigt das Thema an sich. Am Berg ruft man die Bergwacht, weil man müde ist. Hier am Stadtsee ruft eine Wichtigtuerin den Rettungsdienst, weil Kinder bei 30° C vom Boot ins Wasser springen zur Erfrischung. Auf der Überholspur anhalten und auf die Pozilei warten ist schon selbstverständlich geworden. Wir verkindlichen die Gesellschaft. Damit wird das Leben nicht sicherer, sondern im Gegenteil verringern wir unsere Sicherheit.

Mountainbiker verliert vor Gericht

Kommentare:

ältere
  • Richie meinte am 31. Juli 2019 um 13:07:

    Dazu die blöden Blicke, wenn ich auffordere, die Kachelöfen Mal auf die Seite zu stellen. Oder die der Fahrschüler, die darauf warten, dass der alte Sack ihnen das umgefallene Mopped wieder hinstellt. Muttis sollten aufhören bis zum 30. Geburtstag morgens die Anziehsachen raus zu legen.

  • Volker meinte am 31. Juli 2019 um 18:58:

    Mich wundert – ehrlich gesagt – warum der MTBler verloren hat. Vielleicht schlechter Anwalt oder dürftiger Plan? Sicher gäbe es das was in Sachen „Betriebsgefahr“, „Verkehrssicherungspflicht“, oder der Waldeigentümer hat nicht genug Warnschilder („Vorsicht Baum!“, wie Du eh schon messerscharf erkannt hast) oder Zäune aufgestellt.

    In Zeiten, wo Einbrecher Schadensersatzprozesse gewinnen, weil sie bei der Straftat eine ungenügend weggesperrte Leiter benutzten und sich irgendwo an der Dachluke den Sack weggerissen haben, wundert mich eigentlich so schnell gar nichts mehr.

    Aber vermutlich sollte da mehr so ein Anti-Mauntnbicker-Risikosport-Exempel statuiert werden. Für Schäden durch Blow-Ups haftet ja auch die Straßenmeisterei, so sie nicht rechtzeitig Warnschilder aufgestellt hat. Ist ja auch immer wieder überraschend: Dieser glatte Schnee im Winter, dieses rutschige Laub im Herbst, diese kurvigen Kurven in den Kurven und diese Dunkelheit bei Nacht.

    Wer käme denn da auf die Idee, sein Hirn einzuschalten und über §3 StVO nachzudenken? Mir wärs halt endspeinlich auf die Bappn geflogen zu sein, wegen zu schnell, zu unaufmerksam, zu spaßtisch oder sonst irgendetwas, wofür sich genau ein Einziger an die Nase fassen muß: Ich selbst.

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